Geschichte und Aufgaben
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Geschichte und Aufgaben der Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V. (MediBuS)
Seit über 100 Jahren stellen regionale Blindenbibliotheken blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen Literatur in einer für diesen Personenkreis zugänglichen Form zur Verfügung. Heute werden Bücher, Zeitschriften und Texte in Blindenschrift, als Hörbuch auf Kassette und auf CD im DAISY-Format hergestellt und verliehen.
Im September 2004 schlossen sich die „Arbeitsgemeinschaft der Blindenhörbüchereien e.V.“, die „Arbeitsgemeinschaft der Blindenschriftdruckereien und -bibliotheken e.V.“ und die „Mediengemeinschaft für Blinde und Sehbehinderte e.V.“ zur „Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V. (Medibus)“ zusammen. Produzenten und Bibliotheken, die blindengerechte Medien herstellen und verleihen sowie die landesweit tätigen Verbände der Blindenselbsthilfe im deutschsprachigen Raum sind nun in einem einzigen Verein organisiert. Alle Mitglieder des Vereins sind gemeinnützig oder erfüllen Bildungsaufgaben.
Um die Interessen der deutschsprachigen Nutzer der Blindenbibliotheken bei der Entwicklung und Erprobung neuer Technologien der nächsten Generation multimedialer Bücher für Blinde vertreten zu können, ist Medibus Mitglied im internationalen DAISY-Consortium (http://www.daisy.org) und der Sektion der Blindenbibliotheken im internationalen Bibliotheksverband IFLA (http://www.ifla.org).
Grundlage der Arbeit ist das jeweilige Urheberrecht des Landes. In Deutschland gilt das seit dem 12. September 2003 geänderte Urheberrechtsgesetz:
§ 45a UrhG
Behinderte Menschen
(1) Zulässig ist die nicht Erwerbszwecken dienende Vervielfältigung eines Werkes für und deren Verbreitung ausschließlich an Menschen, soweit diesen der Zugang zu dem Werk in einer bereits verfügbaren Art der sinnlichen Wahrnehmung auf Grund einer Behinderung nicht möglich oder erheblich erschwert ist, soweit es zur Ermöglichung des Zuganges erforderlich ist.
(2) Für die Vervielfältigung und Verbreitung ist dem Urheber eine angemessene Vergütung zu zahlen; ausgenommen ist die Herstellung lediglich einzelner Vervielfältigungsstücke. Der Anspruch kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft geltend gemacht werden.
Medibus hat mit der Verwertungsgesellschaft WORT einen Vertrag geschlossen, um die im Gesetz genannte Vergütungsklausel zu regeln.
Welche Angebote stehen dem Nutzer zur Verfügung?
Die Blindenbüchereien versorgen ihre Leser mit belletristischer und wissenschaftlicher Literatur. Die Kataloge der einzelnen Büchereien sind in der Regel nach Sachgebieten geordnet, in normaler Schrift oder als Hörfassung, häufig auch auf Datenträger und in einigen Fällen zusätzlich in Blindenschrift erhältlich. Zur Zeit umfasst der Zentralkatalog ca. 50.000 Hörbuchtitel und ebenso viele Titel in Blindenschrift. Die Mitglieder der Mediengemeinschaft versorgen z.Z. ca. 40.000 Nutzerinnen und Nutzer. Insgesamt werden jährlich von den der Mediengemeinschaft angeschlossenen Hörbüchereien ca. 10 Millionen Kassetten verliehen. Jährlich kommen über 1.000 neue Hörbuchtitel und 400 Blindenschrifttitel hinzu.
Wie kann man Nutzer einer Blindenbücherei werden?
Jeder Blinde oder Sehbehinderte kann Nutzer einer Blindenbücherei werden. Die Sehbehinderung ist durch ein ärztliches Attest oder durch eine Kopie des Schwerbehindertenausweises mit Kennzeichen BL oder durch eine Kopie des Bescheides über den Erhalt von Landesblindengeld nachzuweisen. In der Regel melden sich Blinde und Sehbehinderte bei der Bücherei ihres Bundeslandes an.
Wie teuer ist es, Benutzer einer Bücherei zu werden?
Die Ausleihe ist für den sehbehinderten Nutzer kostenfrei. Auf Wunsch kann ein Katalog über die ausleihbaren Bücher gekauft werden. Die Büchereien sind gemeinnützige Einrichtungen, die von staatlichen, regionalen bzw. kommunalen Organisationen gefördert werden. Ihre Eigenmittel erhalten sie zumeist aus Spenden ihrer Nutzerinnen und Nutzer bzw. aus Spenden Dritter.
Wie funktioniert die Ausleihe?
Der blinde oder sehbehinderte Nutzer sendet seiner regionalen Bücherei eine Liste der von ihm gewünschten Bücher, die er sich aus dem jeweiligen Katalog zusammenstellt. Die Blindenschriftbücher und die Hörbücher werden in Spezialverpackungen verschickt. Nach einer von der jeweiligen Hörbücherei festgelegten Ausleihzeit sendet der Nutzer die Bücher per Post zurück. Der Versand ist insgesamt kostenlos. Die Deutsche Post AG befördert Blindenschrift- und Hörliteratur für Blinde gebührenfrei.
Die „Mediengemeinschaft für blinde und sehbehinderte Menschen e.V.“ erfüllt koordinierende und beratende Funktionen. Sie ermöglicht Blinden und Sehbehinderten über den Zentralkatalog den Zugang zu allen verfügbaren Medien.
